Immobilienbewertung

Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger bezieht sich meine Gutachtertätigkeit auf die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken. Hier bin ich als unabhängiger Sachverständiger für Gerichte, private und gewerbliche Auftraggeber sowie für Versicherer tätig.

Leistungen im Rahmen der Immobilienbewertung:

Erstellung von Gutachten für:

  • Gerichte (Gerichtsgutachten, Zwangsversteigerungen) Wohn- und Gewerbeobjekte
  • Wohnungs- und Teileigentum
  • sonstige Immobilien
  • Rechte und Belastungen
  • unbebaute Grundstücke (Bodenwertermittlung) steuerliche Anlässe
  • Erbauseinandersetzungen
  • Mietwert
  • Versicherungen

Weitere Leistungen:

  • Kaufbegleitung (Risikobewertung, Feuchtigkeit, Bausubstanz, Baumängel, Bauschäden) 

Wann brauche ich ein Wertgutachten?

Es gibt viele Situationen, in denen ein Wertgutachten von Nöten ist. Sei es, wenn man Gefahr läuft sich zu streiten oder sich rechtlich absichern muss. Ein klassischer Fall für ein Verkehrswertgutachten ist die Zwangsversteigerung einer Immobilie. Hier wird vom Gericht ein Sachverständiger mit der Gutachtenerstellung beauftragt um sicherzustellen, dass der korrekte Verkehrswert ermittelt wird.

Darüberhinaus  gibt es unterschiedliche Situationen, in denen ein Wertgutachten wichtig sein kann. Z.B. bei Schenkung oder Erbschaft innerhalb der Familie oder auch gegenüber Dritten (z.B. Finanzamt zur Ermittlung der Erbschaftssteuer). Auch im Rahmen einer Scheidung, da hier die Immobilie als Vermögenswert herangezogen wird.